Fallbeispiel Zuschussleistungen

Beim Beispiel handelt es sich um denselben Fall, der auch dem Beispiel bei der Abrechnung «Vorsorgeeinrichtung mehrerer Firmen» zugrunde liegt.

Die Zimmerei Bürgi in Hasle hat sich zur Durchführung der obligatorischen Vorsoge der Vorsogestiftung «Holz Burgdorf» und der Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes in Langnau angeschlossen.

Die Vorsorgestiftung "Holz Burgdorf" und die Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes haben für die Zuschussberechnung der Zimmerei Bürgi in Hasle die koordinierten Löhne der bei ihnen versicherten Angestellten in der Ziff. 2.2.1 und die entsprechenden Altersgutschriften in der Ziff. 2.5.1 des Formulars SF2 anzugeben.

Für diese Firma müssen die beiden involvierten Vorsorgeeinrichtungen das Formular SF3 ausfüllen und dem Arbeitgeber zustellen.

  • In den Kolonnen 1–4 werden die dem Hilfsformular entnommenen Angaben eingesetzt und ergänzt mit der Ausrechnung von 14% und dem allfälligen Zuschuss.
  • Unterzeichnung durch die Vorsorgeeinrichtung und deren Revisionsstelle.
  • Das gleiche Formular ist von der Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes für diesen Arbeitgeber auszufüllen.
  • Die Zimmerei Bürgi muss beim Sicherheitsfonds ein Melde- und Abrechnungsformular für Zuschüsse bei Arbeitgebern mit mehreren Vorsorgeeinrichtungen (Formular SF4) verlangen und die Angaben, die sie von beiden Vorsorgeeinrichtungen erhalten hat, einsetzen.
  • Auf Linie 1 werden die Angaben aus dem Formular SF3 der Personalvorsorgestiftung Holz Burgdorf übertragen, auf der nächsten Zeile diejenigen der Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes.
  • Die Kolonnen 1–3 werden zusammengezählt und der Zuschuss gesamthaft in einer Quersubtraktion ermittelt.
  • Unterschrift des Arbeitgebers.

Sofern noch ein Zuschuss resultiert – hier ist dies der Fall –, ist das Formular zusammen mit den Meldungen der Vorsorgeeinrichtungen direkt dem Sicherheitsfonds einzusenden. Dieser errechnet den Zuschuss für die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen und überweist diesen direkt an die entsprechende(n) Vorsorgeeinrichtung(en) zugunsten des betreffenden Arbeitgebers.