Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ des Sicherheitsfonds BVG. Er setzt sich aus drei Vertretern der Arbeitnehmenden, drei Vertretern der Arbeitgebenden, zwei Vertretern der öffentlichen Verwaltung sowie aus einem Mitglied, das keinem dieser Kreise angehört, zusammen.

Der Bundesrat wählt die Vertreter der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden auf Vorschlag der entsprechenden Spitzenorganisationen und die Vertreter der öffentlichen Verwaltung auf Vorschlag des Eidgenössischen Departementes des Innern. Er wählt das neunte Mitglied des Stiftungsrates auf Vorschlag der bereits gewählten Mitglieder (Art. 4 und 5 SFV).

Im Stiftungsrat als oberstem Gremium des Sicherheitsfonds haben die Spitzenorganisationen der Sozialpartner, der öffentlichen Verwaltung sowie ein neutrales Mitglied Einsitz.

Präsidentin

  • Dr. Edith Siegenthaler, Travail.Suisse

Vertretung der Arbeitnehmerorganisationen

  • Roger Bartholdi, Schweizerischer Bankpersonalverband, Zürich
  • Dr. Edith Siegenthaler, Travail.Suisse
  • Dr. Gabriela Medici, Schweiz. Gewerkschaftsbund, Bern

Vertretung der Arbeitgeberorganisationen

  • Barbara Zimmermann-Gerster, Arbeitgeberverband, Bern
  • Christelle Schultz, Fédération des Entreprises Romandes FER, Genf
  • Hans-Ulrich Bigler, Schweiz. Gewerbeverband, Bern

Vertretung der öffentlichen Verwaltung

  • Pascal Charmillot, Finanzverwaltung des Kantons Jura, Delémont
  • Daniel Wittwer, Eidg. Finanzverwaltung EFV, Bern

Unabhängiges Mitglied

  • Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger, Universität Basel, Basel

Der Stiftungsrat trifft alle Massnahmen, die für die Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds BVG erforderlich sind: Er

  • legt die Beitragssätze fest und unterbreitet sie der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV)  zur Genehmigung;
  • überwacht die Tätigkeit der Geschäftsstelle;
  • vertritt die Stiftung gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Auffangeinrichtung;
  • beauftragt die Geschäftsstelle mit der Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds;
  • schliesst Verträge im Rahmen des Stiftungszwecks;
  • erlässt Reglemente;
  • ernennt die Revisionsstelle und den Experten für die berufliche Vorsorge sowie der leitenden Organe der Geschäftsstelle;
  • legt die Anlageorganisation sowie die mittel- und langfristige Anlagestrategie fest;
  • legt den technischen Zinssatz und die übrigen technischen Grundlagen fest;
  • entscheidet zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und der Auslegung der Bestimmungen des Sicherheitsfonds;
  • stellt die Erstausbildung und die Weiterbildung der Mitglieder des Stiftungsrats sicher;
  • legt die Jahresberichte und Jahresrechnungen der Aufsichtsbehörde vor;
  • entscheidet über die Abgabe von Vernehmlassungen zu Gesetzesvorlagen des Bundes und zu Vorschlägen für Änderungen bei den Rechtsbestimmungen des Sicherheitsfonds.