Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ des Sicherheitsfonds BVG. Er setzt sich aus drei Vertretern der Arbeitnehmenden, drei Vertretern der Arbeitgebenden, zwei Vertretern der öffentlichen Verwaltung sowie aus einem Mitglied, das keinem dieser Kreise angehört, zusammen.
Der Bundesrat wählt die Vertreter der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden auf Vorschlag der entsprechenden Spitzenorganisationen und die Vertreter der öffentlichen Verwaltung auf Vorschlag des Eidgenössischen Departementes des Innern. Er wählt das neunte Mitglied des Stiftungsrates auf Vorschlag der bereits gewählten Mitglieder (Art. 4 und 5 SFV).