Glossar
A–B
Arbeitgeber mit mehreren Vorsorgeeinrichtungen
BVG-Altersguthaben
BVG-Altersgutschriften (auch Sparbeiträge)
I–L
Invalide Versicherte (Teilinvalide)
Kontrollstelle
Koordinierte Löhne ab BVG-Alter 25 pro rata temporis
R–Z
Reglementarische Austrittsleistungen nach Art. 2 FZG
- Total der gemäss FZG Art. 15 (Ansprüche im Beitragsprimat), Art. 16 (Ansprüche im Leistungsprimat) resp. Art. 17 (Mindestbetrag bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung) errechneten Leistungen, per Stichtag 31.12. des Bemessungsjahres. Die Vorsorgeeinrichtung hat dem Versicherten jährlich die reglementarische Austrittsleistung mitzuteilen (Art 24 Abs. 1FZG).
Selbständigerwerbender
Vorsorgeeinrichtung, registriert und/oder dem FZG unterstellt
- Im Register für die berufliche Vorsorge zwecks Durchführung des BVG eingetragene Stiftung (gem. Art. 48 BVG) resp. eine Vorsorgeeinrichtung mit reglementarischen Leistungen, die dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) untersteht. Solche Vorsorgeeinrichtungen sind automatisch dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen (Art. 57 BVG).