Berufliche Vorsorge
Welche Personen sind in der beruflichen Vorsorge versichert?
In dem seit 1985 geltenden Obligatorium in der beruflichen Vorsorge sind Arbeitnehmer/innen ab dem 25. Altersjahr für das Alterssparen zu versichern, welche ein jährliches Einkommen von CHF 22'050.– (Stand 01.01.2023) oder mehr erzielen.
Diese Grenze ist über die Jahre hinweg kontinuierlich angehoben worden. Im 1985 betrug der Grenzwert noch CHF 16'560.– und im Jahre 2003 CHF 25'320.–. Auf 2005 erfolgte eine Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 25'800.- nach der alten Regelung auf CHF 19'350.–.
Ausnahmen
In den folgenden Fällen bestehen Ausnahmen von der Versicherungspflicht:
- Der Arbeitsvertrag ist auf 3 Monate oder weniger befristet;
- die Beschäftigung in der Schweiz wird nicht auf Dauer ausgeübt und die betroffene Person ist im Ausland gleichwertig versichert;
- der Arbeitgeber unterliegt nicht der Beitragspflicht (z.B. Botschaften, internationale Organisationen);
- die betroffene Person erzielt ein Nebenerwerbseinkommen und ist bereits für die Haupterwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder ist im Hauptberuf selbständig erwerbend;
- die betroffene Person ist zu mindestens 70% invalid;
- Arbeitslose sind obligatorisch nur für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Mit dieser reinen Risikoversicherung wird kein Sparkapital gebildet und es besteht damit kein Anspruch auf ein Vorsorgeguthaben;
- auch Personen, welche das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben, verfügen obligatorisch nur über eine reine Risikoversicherung.