Organisation

Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung und hat als Behörde Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die Spitzenorganisationen der Sozialpartner, die öffentliche Verwaltung sowie ein neutrales Mitglied Einsitz haben. Aufsichtsbehörde ist die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).

Die Geschäftsführung ist an die Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds BVG delegiert, einem Zusammenschluss der wichtigsten Durchführungsorganisationen der beruflichen Vorsorge. Der Sicherheitsfonds BVG wird durch sämtliche dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten Vorsorgeeinrichtungen finanziert.