Informationsaustausch zwischen Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS

Am 1. Juli 2024 sind neue Bestimmungen zum Informationsaustausch zwischen Vorsorgeeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) in Kraft getreten. Der neue Art. 58a BVG sieht vor, dass Vorsorgeeinrichtungen zur Abklärung von Leistungsansprüchen der Rentnerinnen und Rentner über die Zentralstelle 2. Säule Anfragen an die ZAS richten können. Diese Abfragemöglichkeit ersetzt den Austausch von passwortgeschützten Excel-Dateien zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS.

Die per E-Mail bestehenden direkten Abfragemöglichkeiten der Einrichtungen der 2. Säule bei der ZAS zur AHV-Nummer und zum Lebensnachweis (UPIViewer und UPIServices) werden unverändert weitergeführt.

Allgemeine Informationen

Neu liefert die ZAS der Zentralstelle 2. Säule die folgenden Daten, sofern diese in den zentralen Registern oder in einer eigenen Datenbank verfügbar sind:

  • den Namen der AHV-Ausgleichskasse, welche die Rente auszahlt;
  • das Todesdatum der Rentnerin oder des Rentners;
  • den Zivilstand der Rentnerin oder des Rentners;
  • den Zivilstand der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten;
  • die Anschrift der Rentnerin oder des Rentners;
  • die Anschrift von allfälligen Hinterlassenen;
  • das Datum der letzten Lebensbescheinigung;
  • die ausbezahlte Kinder- oder Waisenrente.

Für den Informationsaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS wurde eine Portallösung beim Sicherheitsfonds BVG eingerichtet.

Sie können sich hier registrieren.

Datenaustausch ZAS

Die Daten der Rentnerinnen und Rentner (13-stellige AHV-Nummer und Registernummer der Vorsorgeeinrichtung) sind im csv Format zu übermitteln. Es können maximal 10'000 Zeilen pro Anfrage übermittelt werden, da die ZAS nicht mehr Anfragen pro Tag beantwortet. Die Bearbeitung der Anfragen durch die ZAS erfolgt in der Nacht (zwischen 19 Uhr und 6 Uhr). Mit einer Antwort ist somit frühestens am nächsten Tag zu rechnen. Erhalten wir von verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen Anfragen für insgesamt mehr als 10'000 Rentnerinnen und Rentner am Tag, werden diese gestaffelt (10'000 pro Tag) an die ZAS weitergeleitet und eine Antwort kann länger als ein Tag dauern.

Um Ihre Daten korrekt verarbeiten zu können, benötigen wir ein einheitliches Datenformat (CSV).

Ihre Datei besteht zwingend aus den Feldern:

  • Spalte A: AHV-Nummer (13-stellig);
  • Spalte B: Registernummer des Sicherheitsfonds Ihrer Vorsorgeeinrichtung (Bspw. GE123; BLNR34; ZH1234).

Die Datei darf keine Kopfzeile enthalten.

Der Einstieg auf das Portal erfolgt über eine 2-Stufen-Identifikation. Die 2-Stufen-Identifikation erfolgt entweder über eine Authenticator-App oder über Ihre Mobile-Nummer.

Kontakt Zentralstelle

Haben Sie Fragen zur Zentralstelle 2. Säule?
Gerne nehmen wir auch schriftliche Anfragen entgegen.

  • Zentralstelle 2. Säule
    Sicherheitsfonds BVG
    Geschäftsstelle
    Postfach 1023
    3000 Bern 14

Oder schicken Sie uns eine E-Mail:
infowhatever@zentralstelle.ch

Datensicherheit und Datenschutz
Sämtliche dem Sicherheitsfonds BVG zugänglich gemachten Personendaten werden gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt und durch angemessene technische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt.