Informationen zur Versicherung in der beruflichen Vorsorge
Welche Personen sind in der beruflichen Vorsorge versichert?
In dem seit 1985 geltenden Obligatorium in der beruflichen Vorsorge sind Arbeitnehmer/innen ab dem 25. Altersjahr für das Alterssparen zu versichern, welche ein jährliches Einkommen von CHF 22'050.– (Stand 01.01.2023) oder mehr erzielen.
Diese Grenze ist über die Jahre hinweg kontinuierlich angehoben worden. Im 1985 betrug der Grenzwert noch CHF 16'560.– und im Jahre 2003 CHF 25'320.–. Auf 2005 erfolgte eine Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 25'800.- nach der alten Regelung auf CHF 19'350.–.