Vorsorgeeinrichtung für mehrere Firmen

Der komplizierte Fall:
Verschiedene Firmen schliessen sich einer Personalvorsorgestiftung an


Zur Durchführung des BVG schliessen sich vier selbstständige emmentalische Unternehmungen zur gemeinsamen Vorsorgestiftung «Holz Burgdorf» zusammen (autonome Vorsorgeeinrichtung mit Stop-Loss-Rückversicherung). Es sind dies die Firmen Schreinerei B. Hurni AG, Burgdorf; Sägerei Kohli, Burgdorf; Schreinerei/Fensterfabrik Lüthi, Oberburg und Zimmerei Bürgi, Hasle. Davon haben zwei Firmen eine günstige und zwei eine ungünstige Altersstruktur. Diese muss pro Firma (Arbeitgeber) gemäss BVG ermittelt werden (Art. 58 Abs. 4 BVG). Somit umfasst diese Vorsorgeeinrichtung vier Arbeitgeber mit insgesamt 202 Arbeitnehmern.

  • Summe der koordinierten Löhne CHF: 6’281’725.–
  • Summe der Altersgutschriften CHF: 666’250.-
  • In Prozent der koordinierten Löhne: 10,61%

Gesamthaft gesehen wird also kein Zuschuss für diese Vorsorgeeinrichtung fällig. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine mögliche Form für die Ermittlung dieser Grundlagen. Die Zahlen stammen natürlich wiederum aus den korrekt geführten Alterskonti, totalisiert pro Firma.

Die Zusammenstellung zeigt uns, dass die Summe der Zuschüsse von zwei Arbeitgebern mit ungünstiger Altersstruktur CHF 2916.– beträgt. Die Sägerei Kohli, Burgdorf, und die Schreinerei/Fensterfabrik Lüthi, Oberburg, haben eine günstige Altersstruktur. Die Zimmerei Bürgi, Hasle, hat eine Kategorie von Arbeitnehmern bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert, nämlich bei der Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes in Langnau.

Zusammenstellung für die Beitragsabrechnung über die Zuschüsse mit dem Sicherheitsfonds per 31.12.2020

 (gilt nur für gemäss Art. 48 BVG registrierte Vorsorgeeinrichtungen)

  • Das Total aller koordinierten Löhne auf den Zeilen 1.1 und 2.1 sowie den Beitrag 0,12% von 1.1 auf der Zeile 1.2 einsetzen.
  • Auf Zeile 2.4 kann die Summe aller Altersgutschriften eingesetzt werden.
  • Auf den Zeilen 2.2.1 und 2.5.1 figuriert die Firma Bürgi in Hasle als Arbeitgeber mit mehreren Vorsorgeeinrichtungen.
  • Auf den Zeilen 2.2.2 und 2.5.2 sind die koordinierten Lohnsummen pro rata resp. Altersgutschriften der Firmen mit günstiger Altersstruktur einzusetzen.
  • Es kann die Summe der zuschussberechtigten koordinierten Löhne und der zuschussberechtigten Altersgutschriften errechnet werden (Zeilen 2.3 und 2.6).
  • Die 14% der zuschussberechtigten koordinierten Löhne auf Zeile 2.7 einsetzen und Differenz zu Zeile 2.6 ziehen. Der Zuschuss von CHF 911.- stimmt mit demjenigen für die Firma Hurni überein.

(gilt für alle Vorsorgeeinrichtungen)

Mit Hilfe von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang zur Jahresrechnung ist nun Teil B zu ergänzen.

  • Das Total aller reglementarischen Austrittsleistungen nach Art. 2 FZG auf Zeile 3.1 einsetzen. Das Datum des entsprechenden Stichtags 31.12.xx ergänzen. In der Regel ist es der 31.12. des Bemessungsjahres. Im Ausnahmefall der gemäss Art. 24 FZG letzte errechnete Wert.
  • Die Summe der ausgerichteten Renten (Alters-, Invaliden-, Ehegatten-, Kinder- und Waisenrenten) aus der Betriebsrechnung oder Rentenbuchhaltung des Bemessungsjahres auf Zeile 3.2 einsetzen und mit 10 multiplizieren.
  • Total aus Zeilen 3.1 und 3.2 auf Zeile 3.3 einsetzen sowie den Beitrag von 0,005%, gerechnet auf dem Total von Zeile 3.3, auf Zeile 3.4 rechts aussen einsetzen.
  • Die Differenz aus den geschuldeten Beiträgen und dem Zuschuss (Zeilen 1.2 plus 3.4 abzüglich 2.8) auf Zeile 4.1 zugunsten Sicherheitsfonds einsetzen (ein allfälliger Saldo zugunsten der Vorsorgeeinrichtung ist auf Zeile 4.2 einzutragen).
  • Stempel und Unterschriften der Vorsorgeeinrichtung und der Revisionsstelle. Formular einsenden und geschuldeten Beitrag einzahlen (ein Saldo zugunsten der Vorsorgeeinrichtung wird durch den Sicherheitsfonds vergütet).