Datenaustausch mit ZAS

Auf Mitte 2024 treten neue Vorgaben zum Informationsaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) in Kraft. Wichtig ist, dass die bereits heute bestehenden direkten Abfragemöglichkeiten der Einrichtungen der 2. Säule bei der ZAS zur AHV-Nummer und zum Lebensnachweis (UPIViewer und UPIServices) gleich wie bisher weitergeführt werden. Hier erfolgt somit auch in Zukunft kein Datenaustausch über den Sicherheitsfonds. Die heute ebenfalls bestehende Möglichkeit via Email (AVS-406@zas.admin.ch) mit einer passwortgeschützten Excel-Datei Informationen zu Rentnern bei der ZAS abzufragen, steht nur noch bis Ende dieses Jahres zur Verfügung.

Zur Abklärung von Leistungsansprüchen können gestützt auf Art. 58a BVG neu zusätzliche Informationen über die ZAS abgefragt werden. Diese Abklärungen erfolgen über den Sicherheitsfonds. Die Anzahl Anfragen pro Tag, welche bei der ZAS eingereicht werden können, ist limitiert. Es wird eine Portallösung vergleichbar mit dem Portal für die jährliche Meldung der Personen mit einem Guthaben im Dezember bei der Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Daten (Register-Nummer der Vorsorgeeinrichtung und 13-stellige Sozialversicherungsnummer) sind im csv-Format zu liefern. Der Zugriff auf das Portal des Sicherheitsfonds erfolgt über eine Zweistufenidentifikation.