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11. sfbvg_leitfaden_web_DE_V1.pdf  
Leitfaden für Stiftungsräte von Pensionskassen Geschätzte Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte Der Sicherheitsfonds BVG ist eine na­ tionale Einrichtung der beruflichen Vorsorge und wird durch die  
12. Geschäftsbericht 2024 des Sicherheitsfonds BVG online  
Sie können den Geschäftsbericht des Jahres 2024 unter https://sfbvg.ch//fileadmin/user_upload/sfbvg/Geschaeftsberichte/SF-GB-2024-DE.pdf abrufen. Die Erfolgsrechnung weist für das Geschäftsjahr  
13. Informationsaustausch zwischen Vorsorgeeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichskasse der AHV (ZAS)  
Im Mai wurde darüber informiert, dass der Sicherheitsfonds für den Informationsaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS gemäss Art. 58a BVG eine Portallösung vorsieht. Zu dieser neuen  
14. Informationsaustausch ZAS  
Informationsaustausch zwischen Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS Am 1. Juli 2024 sind neue Bestimmungen zum Informationsaustausch zwischen Vorsorgeeinrichtungen und der Zentralen Ausgleichsstelle  
15. Insolvenzen  
Insolvenzen Seit der Errichtung des Sicherheitsfonds mit dem Inkrafttreten des BVG im 1985 hat sich die Sicherstellung der Versichertenansprüche zu seiner Hauptaufgabe entwickelt. Ab 1997 werden  
16. Aufsicht  
Aufsicht Aufsichtsbehörde Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) Seilerstrasse 8 Postfach 7461 3001 Bern T +41 (0)58 462 48 25 F +41 (0)58 462 26 96 info@oak-bv.admin.ch  
17. Seite nicht gefunden  
Die gewünschte Seite konnte mit der von Ihnen benutzten Adresse nicht aufgerufen werden. Hier geht es zu unserer Website. Freundliche Grüsse, Sicherheitsfonds BVG Seite nicht gefunden  
18. Offene Stellen  
Offene Stellen aktuell sind keine Stellen zu besetzen Sie möchten bei uns tätig sein, jedoch passt keine der offenen Stellen zu Ihrem Profil? Lassen Sie uns Ihre Spontanbewerbung mit Angabe der  
19. Art. 5 Barauszahlung  
Gut zu wissen Art. 5 Barauszahlung Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn: a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25 f b.  
20. Formulare  
Formulare Hier können Sie das Formular SF.2 bestellen. Gerne senden wir Ihnen auch die gewünschte Anzahl der Formulare SF.3 und SF.4. Bestellung von Formularen Für Sie bereit  
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