Im Mai wurde darüber informiert, dass der Sicherheitsfonds für den Informationsaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und der ZAS gemäss Art. 58a BVG eine Portallösung vorsieht. Zu dieser neuen Lösung laufen die Arbeiten mit der ZAS. Die Aufschaltung des neuen Portals zur Abfrage zu Rentnern ist auf den 1. November 2024 geplant.
Die heute bestehenden direkten Abfragemöglichkeiten der Einrichtungen der 2. Säule bei der ZAS zur AHV-Nummer und zum Lebensnachweis (UPIViewer und UPIServices) werden gleich wie bisher weitergeführt. Die ebenfalls bestehende Möglichkeit, via Email (AVS-406) mit einer passwortgeschützten Excel-Datei Informationen zu Rentnern bei der ZAS abzufragen, steht bis Ende dieses Jahres zur Verfügung. Somit entsteht Ihnen durch die Verzögerung bei der Portallösung kein Nachteil. @zas.admin.ch