Rechtliche Grundlagen
Bestimmungen zum Sicherheitsfonds finden sich primär im BVG und zur Zentralstelle der 2. Säule im Freizügigkeitsgesetz und in der Freizügigkeitsverordnung. In der Sicherheitsfondsverordnung werden die Organisation und die Aufgaben des Fonds näher geregelt.
BVG
Die grundlegenden Bestimmungen zum Sicherheitsfonds finden sich in Art. 54–59 BVG.
1. Kapitel: Rechtsträger
2. Kapitel: Sicherheitsfonds
- Art. 56 Aufgaben
- Art. 56a Rückgriff und Rückforderung
- Art. 57 Anschluss an den Sicherheitsfonds
- Art. 58 Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur
- Art. 59 Finanzierung
Systematische Sammlung des Bundesrechts:
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982; SR 83140
Verordnung SF
Die Sicherheitsfondsverordnung regelt die Finanzierung des Sicherheitsfonds (Beitragswesen) und die Geltendmachung von Leistungen.
Systematische Sammlung des Bundesrechts:
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