Rechtliche Grundlagen

Bestimmungen zum Sicherheitsfonds finden sich primär im BVG und zur Zentralstelle der 2. Säule im Freizügigkeitsgesetz und in der Freizügigkeitsverordnung. In der Sicherheitsfondsverordnung werden die Organisation und die Aufgaben des Fonds näher geregelt.

Verordnung SF

Die Sicherheitsfondsverordnung regelt die Finanzierung des Sicherheitsfonds (Beitragswesen) und die Geltendmachung von Leistungen.

Systematische Sammlung des Bundesrechts:

Die Möglichkeiten der Barauszahlung sind im Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz; FZG) geregelt:

Art. 5 Barauszahlung

Art. 25 f Einschränkung von Barauszahlungen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen