Nicht registrierte Vorsorgeeinrichtung

Die Schreinerei/Fensterfabrik Lüthi besitzt für das Kader der Firma noch eine eigene Vorsorgeeinrichtung.

In der Einrichtung wird eine rein überobligatorische Sparkasse für das Kader geführt. Im Alter sowie bei Invalidität oder Tod eines Versicherten werden Rentenleistungen erbracht.

Diese Einrichtung hat mit dem Sicherheitsfonds nur über den Teil B abzurechnen.

  • Mit Hilfe von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang zur Jahresrechnung ist lediglich Teil B auszufüllen.
  • Das Total aller reglementarischen Austrittsleistungen nach Art. 2 FZG auf Zeile 3.1 einsetzen. Das Datum des entsprechenden Stichtags 31.12.xx ergänzen. In der Regel ist es der 31.12. des Bemessungsjahres. Im Ausnahmefall der gemäss Art. 24 FZG letzte errechnete Wert.
  • Die Summe der ausgerichteten Renten (Alters-, Invaliden-, Ehegatten-, Kinder- und Waisenrenten) aus der Betriebsrechnung oder Rentenbuchhaltung des Bemessungsjahres auf Zeile 3.2 einsetzen und mit 10 multiplizieren.
  • Total aus Zeilen 3.1 und 3.2 auf Zeile 3.3 einsetzen sowie den Beitrag von 0,005%, gerechnet auf dem Total von Zeile 3.3, auf Zeile 3.4 rechts aussen einsetzen.
  • Den Wert aus Zeile 3.4 auf Zeile 4.1 übertragen. Stempel und Unterschriften der Vorsorgeeinrichtung und der Kontrollstelle. Formular einsenden und geschuldeten Beitrag einzahlen.