Von der antragstellenden Person auszufüllen
oder E-Mail(für allfällige Rückfragen)
Die folgenden Fragen sind bezogen auf den Zeitpunkt des Antrags zu beantworten (Ausfüllen des Formulars frühestens 3 Monate nach dem Datum der Ausreise aus der Schweiz bzw. nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz).