Abklärung der Sozialversicherungspflicht in Österreich nach dem endgültigen Verlassen der Schweiz

Von der antragstellenden Person auszufüllen

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(Grenzgänger*innen: Ende der Arbeitstätigkeit in der Schweiz)

1. Antragsstellende Person

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2. Vorsorgeeinrichtung

3. Fragen zur Rentenversicherung

Die folgenden Fragen sind bezogen auf den Zeitpunkt des Antrags zu beantworten
(Ausfüllen des Formulars frühestens 3 Monate nach dem Datum der Ausreise aus der Schweiz bzw. nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz).

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Am Antragsdatum lag bei mir folgender Sachverhalt vor
Haben Sie eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich / einem anderen EU-/EFTA-Staat ausgeübt, die kraft Gesetzes versicherungspflichtig ist?
Haben Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen?
Haben Sie am Stichtag 90 Tage nach der Ausreise aus der Schweiz bzw. (bei Grenzgängern) dem Beschäftigungsende in der Schweiz Kinder in Österreich erzogen?
Sind Sie als wissenschaftliche/r oder künstlerische/r Mitarbeiter/In an einer Universität beschäftigt?
Haben Sie Wochengeld oder Krankengeld bezogen?
Haben Sie Präsenz-, Zivil- Auslands- oder Ausbildungsdienst geleistet?

3. Bestätigung der antragsstellenden Person

Die antragstellende Person bestätigt die Richtigkeit der oben stehenden Angaben.