Ab dem Jahr 2024 erhebt der Sicherheitsfonds BVG anstelle der Direktaufsichtsbehörden die jährliche Aufsichtsabgabe für die System- und Oberaufsicht (Art. 56 Abs. 1 Bst. i. BVG). Die Abgabe wird über den Beitrag für Leistungen bei Insolvenz und für andere Leistungen erhoben (Beitrag Teil B des Abrechnungsformulars). Nachdem die Vorsorgeeinrichtungen die Abgabe in diesem Jahr für das Jahr 2023 letztmals über die Direktaufsichtsbehörden abgerechnet haben, erfolgt diese ab dem nächsten Jahr für das Jahr 2024 neu über den Sicherheitsfonds BVG. Die Abrechnung erfolgt ohne separate Deklaration und Rechnungsstellung im Rahmen der ordentlichen Beitragsabrechnung mit dem Sicherheitsfonds BVG.