Gut zu wissen
Aufgaben nach Art. 56 BVG
Im Art. 56 BVG werden dem Sicherheitsfonds die folgenden Aufgaben übertragen:
Ausrichtung von Zuschüssen an Vorsorgeeinrichtungen, welchen Arbeitgeber
2024
Der Sicherheitsfonds BVG zieht erstmals für das Geschäftsjahr 2024 die Aufsichtsabgabe der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) ein. Der Beitrag wird durch sämtliche dem FZG
Datenschutzerklärung
1. Worum geht es in dieser Datenschutzerklärung?
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie, wie und wozu wir Ihre Personendaten (im Folgenden auch «Daten») erheben,
Einschränkung der Barauszahlung nach Ausreise
Eine Person, welche die Schweiz definitiv verlässt, um sich in einem EU- oder EFTA-Land niederzulassen und die Barauszahlung ihres Guthabens aus
Suche nach Guthaben
Wie gehen Sie vor?
1
Füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es an uns und wir nehmen anschliessend die nötigen Abklärungen vor. Gerne informieren wir Sie über
Berufliche Vorsorge
Welche Personen sind in der beruflichen Vorsorge versichert?
In dem seit 1985 geltenden Obligatorium in der beruflichen Vorsorge sind Arbeitnehmer/innen ab dem 25.
Gut vorgesorgt
Beitragsabrechnung
Teil A
Bei Teil A muss neben der Summe der koordinierten Löhne pro rata (Punkt 1.1) unbedingt die Summe der Altersgutschriften (Punkt 2.4.) angegeben
Barauszahlung nach Ausreise
Wie gehen Sie vor?
1
Füllen Sie das Formular aus. Bitte beachten Sie dabei die verschiedenen Verfahren je nach Destinationsland. Wir nehmen anschliessend
Leitfaden für Stiftungsräte von Pensionskassen
Als Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte einer Pensionskasse nehmen Sie eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe zur sozialpartnerschaftlichen
Sie können den Geschäftsbericht 2023 unter https://sfbvg.ch/fileadmin/user_upload/sfbvg/Geschaeftsberichte/SF-GB-2023-DE.pdf abrufen. Seit dem letzten Jahr wird keine Druckfassung des Berichts