Die Suche nach Personen mit einem vergessenen Guthaben

Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge haben der Zentralstelle 2. Säule die Ansprüche von Personen im Rentenalter, die noch nicht geltend gemacht worden sind, zu melden. Das Rentenalter erreicht haben Frauen aktuell mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren.

Die Zentralstelle 2. Säule sucht die Personen, für welche ein vergessenes Guthaben gemeldet wurde. Dies erfolgt in erster Linie durch einen Vergleich mit den Daten der Schweizerischen AHV (1. Säule). Dazu haben wir einen direkten Zugriff auf das zentrale Register der AHV bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf (ZAS). Soweit die Person von einer Ausgleichskasse eine Rente ausbezahlt erhält, sehen wir auf dem Register die zuständige Ausgleichskasse respektive die Wohnadresse der Person, wenn die Rente ins Ausland ausbezahlt wird. Die Adressen von Personen im Ausland werden den Einrichtungen direkt mitgeteilt und die Berechtigten werden auf ihr mögliches Guthaben aufmerksam gemacht.

Von Personen, bei welchen wir bei der ZAS nur die zuständige Ausgleichskasse ersehen, verlangen wir selbst bei den Ausgleichskassen die Adressen der Berechtigten ein.

Da die AHV für Personen, welche aus der Schweiz keine Rente mehr erhalten, auch über keine aktuellen Adressen mehr verfügt, wurde bei einigen Staaten zusätzlich ein direkter Datenaustausch mit den jeweiligen zentralen Sozialversicherungsbehörden dieser Staaten vereinbart.