Vorsorgeeinrichtung für mehrere Firmen
Der komplizierte Fall:
Verschiedene Firmen schliessen sich einer Personalvorsorgestiftung an
Zur Durchführung des BVG schliessen sich vier selbstständige emmentalische Unternehmungen zur gemeinsamen Vorsorgestiftung «Holz Burgdorf» zusammen (autonome Vorsorgeeinrichtung mit Stop-Loss-Rückversicherung). Es sind dies die Firmen Schreinerei B. Hurni AG, Burgdorf; Sägerei Kohli, Burgdorf; Schreinerei/Fensterfabrik Lüthi, Oberburg und Zimmerei Bürgi, Hasle. Davon haben zwei Firmen eine günstige und zwei eine ungünstige Altersstruktur. Diese muss pro Firma (Arbeitgeber) gemäss BVG ermittelt werden (Art. 58 Abs. 4 BVG). Somit umfasst diese Vorsorgeeinrichtung vier Arbeitgeber mit insgesamt 202 Arbeitnehmern.
- Summe der koordinierten Löhne CHF: 6’281’725.–
- Summe der Altersgutschriften CHF: 666’250.-
- In Prozent der koordinierten Löhne: 10,61%
Gesamthaft gesehen wird also kein Zuschuss für diese Vorsorgeeinrichtung fällig. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine mögliche Form für die Ermittlung dieser Grundlagen. Die Zahlen stammen natürlich wiederum aus den korrekt geführten Alterskonti, totalisiert pro Firma.