Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte im Mai 2025 auf Antrag des Stiftungsrates des Sicherheitsfonds die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2026 wie folgt:
Beitragssatz 0.11% für die Erbringung der Zuschussleistungen bei ungünstiger Altersstruktur aufgrund der nach BVG pro rata koordinierten Lohnsummen.
Beitragssatz 0.002% für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen aufgrund der reglementarischen Austrittsleistungen aller aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Rentenleistungen aus der Betriebsrechnung.
Damit wird der Beitragssatz für die Zuschussleistungen von bisher 0.13 auf 0.11% gesenkt. Der Beitragssatz für die Insolvenzleistungen bleibt unverändert. Die Beiträge für das Jahr 2026 werden per 30. Juni 2027 zur Bezahlung fällig.