Beitragssätze 2025

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte im Mai 2024 auf Antrag des Stiftungsrates des Sicherheitsfonds die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2025 wie folgt:

Beitragssatz 0.13% für die Erbringung der Zuschussleistungen bei ungünstiger Altersstruktur aufgrund der nach BVG pro rata koordinierten Lohnsummen

Beitragssatz 0.002% für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen aufgrund der reglementarischen Austrittsleistungen aller aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Rentenleistungen aus der Betriebsrechnung

Damit bleiben beide Beitragssätze im Vergleich zum Bemessungsjahr 2024 unverändert. Die Beiträge für das Jahr 2025 werden per 30. Juni 2026 zur Bezahlung fällig.