Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte im Mai 2024 auf Antrag des Stiftungsrates des Sicherheitsfonds die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2024 wie folgt:
Beitragssatz 0.13% für die Erbringung der Zuschussleistungen bei ungünstiger Altersstruktur aufgrund der nach BVG pro rata koordinierten Lohnsummen
Beitragssatz 0.002% für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen auf-grund der reglementarischen Austrittsleistungen aller aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Renten-leistungen aus der Betriebsrechnung
Damit bleiben beide Beitragssätze im Vergleich zum Bemessungsjahr 2024 unverändert. Die Beiträge für das Jahr 2024 werden per 30. Juni 2025 zur Bezahlung fällig.