Beitragssätze 2024

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) genehmigte auf Antrag des Stiftungsrates des Sicherheitsfonds die Beitragssätze für das Bemessungsjahr 2024 wie folgt:

  • Beitragssatz 0.13% für die Erbringung der Zuschussleistungen bei ungünstiger Altersstruktur aufgrund der nach BVG pro rata koordinierten Lohnsummen.
  • Beitragssatz 0.002% für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen aufgrund der reglementarischen Austrittsleistungen aller aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Rentenleistungen aus der Betriebsrechnung.

Die Beiträge für das Jahr 2024 werden per 30. Juni 2025 zur Bezahlung fällig.