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11. Stiftungsrat  
Der Stiftungsrat trifft alle Massnahmen, die für die Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds BVG erforderlich sind: Er legt die Beitragssätze fest und unterbreitet sie der  
12. Fakten und Zahlen 2023  
Fakten und Zahlen 2023 Beiträge und Zuschüsse Für das Bemessungsjahr 2022 kam zum vierten Mal der Beitragssatz von 0.12% der pro rata koordinierten BVG-Löhne für die Zuschussleistungen zur  
13. Insolvenzen  
Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung, wenn sie fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann und eine Sanierung nicht mehr möglich ist (Art. 25 Abs. 1 SFV).  
14. Aufsicht  
Aufsicht Aufsichtsbehörde Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) Seilerstrasse 8 Postfach 7461 3001 Bern T +41 (0)31 322 48 25 F +41 (0)31 322 26 96  
15. Seite nicht gefunden  
Die gewünschte Seite konnte mit der von Ihnen benutzten Adresse nicht aufgerufen werden. Hier geht es zu unserer Website. Freundliche Grüsse, Sicherheitsfonds BVG Seite nicht gefunden  
16. Art. 5 Barauszahlung  
Gut zu wissen Art. 5 Barauszahlung Versicherte können die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn: a. sie die Schweiz endgültig verlassen; vorbehalten bleibt Artikel 25 f b.  
17. Formulare  
Hier können Sie das Formular SF.2 bestellen. Gerne senden wir Ihnen auch die gewünschte Anzahl der Formulare SF.3 und SF.4. Bestellung von Formularen Formulare Für Sie bereit  
18. Beiträge  
Die korrekte Führung der BVG-Alterskonti (auch Schattenrechnung genannt; nachstehend Alterskonto genannt) ist eine wichtige Grundlage für eine problemlose Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds. Das  
19. Artikel  
News  
20. Organisation  
Das sind wir Organisation Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung und hat als Behörde Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die  
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