Die Zentralstelle 2. Säule ist im Abschnitt 6a des Freizügigkeitsgesetzes sowie im Absatz 2a der Freizügigkeitsverordnung geregelt.
Links auf die Systematische Sammlung des
Gut zu wissen
Art. 25 f Einschränkung von Barauszahlungen
in die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen
Versicherte können die Barauszahlung
Sind nicht sicherheitsfondspflichtig.
Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich (z.B. 50% invalid = halber Lohn abzüglich halber Koordinationsabzug; Art. 59 BVG).
Gut vorgesorgt
Zuschussleistungen
Seit Inkrafttreten des BVG läuft über den Sicherheitsfonds mittels der Zuschüsse ein Ausgleich zugunsten von Arbeitgebern mit überdurchschnittlich vielen
Die Vorsorgestiftung "Holz Burgdorf" und die Vorsorgeeinrichtung des Emmentalischen Gewerbes haben für die Zuschussberechnung der Zimmerei Bürgi in Hasle die koordinierten Löhne der bei ihnen
BVG-Alterskonto der Personalvorsorgestiftung der B. Hurni AG, Burgdorf
BVG-Alterskonto von Vreni Wyss
Am Beispiel von Vreni Wyss sehen wir, was ein korrektes Alterskonto enthalten muss: nebst
Sie können den Geschäftsbericht online abrufen. Ab diesem Jahr wird keine Druckfassung des Berichts mehr erstellt.
Im letzten Jahr stand die Zentralstelle 2. Säule mit 140 000 beantworteten
Anmeldung/Mutation der Kontaktperson für die Meldung an die Zentralstelle Zentralstelle 2. Säule Kontaktformular SF-FK-ZS-DE Seite 1/2 Zusätzliche Kontaktperson/en Ersetzt folgende
Die Zusammenstellung zeigt uns, dass die Summe der Zuschüsse von zwei Arbeitgebern mit ungünstiger Altersstruktur CHF 2916.– beträgt. Die Sägerei Kohli, Burgdorf, und die Schreinerei/Fensterfabrik
Mit Hilfe von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang zur Jahresrechnung ist lediglich Teil B auszufüllen. Das Total aller reglementarischen Austrittsleistungen nach Art. 2 FZG auf Zeile 3.1