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21. Glossar  
Sind nicht sicherheitsfondspflichtig. Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich (z.B. 50% invalid = halber Lohn abzüglich halber Koordinationsabzug; Art. 59 BVG). …  
22. Formulare  
Hier können Sie das Formular SF.2 bestellen. Gerne senden wir Ihnen auch die gewünschte Anzahl der Formulare SF.3 und SF.4. Bestellung von Formularen Formulare Für Sie bereit  
23. Publikationen  
Publikationen Für Sie bereit Merkblätter  
24. Kontakt / Bestellen  
Öffentliche Verkehrsmittel Ab Bern Hauptbahnhof Tram-Nr. 3 (Weissenbühl) vier Stationen bis Haltestelle Eigerplatz. Auf der rechten Seite, oberhalb der Peugeot-Garage, befinden sich unsere…  
25. Geschäftsstelle  
Die Geschäftsstelle verwaltet den Sicherheitsfonds und vertritt ihn nach aussen. Sie nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr, soweit der Stiftungsrat diese nicht an Dritte überträgt: …  
26. Disclaimer  
Datenschutzerklärung Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Sicherheitsfonds BVG Postfach 1023 3000 Bern 14 …  
27. Suche  
Volltextsuche  
28. Stiftungsrat  
Der Stiftungsrat trifft alle Massnahmen, die für die Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds erforderlich sind: Er legt die Beitragssätze fest und unterbreitet sie der…  
29. Organisation  
Das sind wir Organisation Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung und hat als Behörde Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die…  
30. Berufliche Vorsorge  
Einführung der vollen Freizügigkeit 1995 Auf das Jahr 1995 wurde gesetzlich geregelt, dass bei einem Wechsel der Pensionskasse nicht nur die vom Arbeitnehmer sondern auch die vom…  
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