Sind nicht sicherheitsfondspflichtig.
Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich (z.B. 50% invalid = halber Lohn abzüglich halber Koordinationsabzug; Art. 59 BVG).
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Hier können Sie das Formular SF.2 bestellen. Gerne senden wir Ihnen auch die gewünschte Anzahl der Formulare SF.3 und SF.4.
Bestellung von Formularen
Formulare
Für Sie bereit
Öffentliche Verkehrsmittel
Ab Bern Hauptbahnhof Tram-Nr. 3 (Weissenbühl) vier Stationen bis Haltestelle Eigerplatz. Auf der rechten Seite, oberhalb der Peugeot-Garage, befinden sich unsere…
Die Geschäftsstelle verwaltet den Sicherheitsfonds und vertritt ihn nach aussen. Sie nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr, soweit der Stiftungsrat diese nicht an Dritte überträgt:
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Der Stiftungsrat trifft alle Massnahmen, die für die Verwaltung und Vertretung des Sicherheitsfonds BVG erforderlich sind: Er
legt die Beitragssätze fest und unterbreitet sie der…
Das sind wir
Organisation
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung und hat als Behörde Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die…