Firmeneigene Vorsorgeeinrichtung

Der einfache Fall:
Vorsorgeeinrichtung eines kleineren Betriebes


Die Schreinerei B. Hurni AG in Burgdorf ist im Küchenbau tätig und beschäftigt 34 Angestellte. Eine davon ist Vreni Wyss, Lohnbuchhalterin. Die Firma erzielt einen Jahresumsatz von rund 7,2 Mio. CHF. Sie hat eine eigene registrierte Vorsorgeeinrichtung mit Rückversicherung der Risikoleistungen. Das Total der koordinierten Löhne nach BVG für das Jahr 2020 beträgt CHF 1 284‘188.-, das Total der Altersgutschriften für das Jahr 2020 CHF 180‘697.-. Das ergibt 14,07% der koordinierten Löhne. Die Vorsorgeeinrichtung wird demzufolge einen Zuschuss für ungünstige Altersstruktur beanspruchen können. Wie ist nun für die Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds vorzugehen? Basis dafür bilden, wie erwähnt, das Alterskonto, die Bilanz, die Betriebsrechnung sowie evtl. der Anhang zur Jahresrechnung. 

BVG-Alterskonto der Personalvorsorgestiftung der B. Hurni AG, Burgdorf

BVG-Alterskonto von Vreni Wyss

  • Am Beispiel von Vreni Wyss sehen wir, was ein korrektes Alterskonto enthalten muss: nebst den im Einzelalterskonto notwendigen Angaben zur Person, die Basisangaben des betreffenden Jahres, nämlich Alter/Jahreslohn/Periode. Ausserdem die Pro-rata-Angaben für die Periode (koordinierter Lohn/Altersgutschriften in % und Fr./Zins in % und Fr./Altersguthaben am Periodenende) und gegebenenfalls ein eingebrachtes Altersguthaben.

Rekapitulation der Alterskonti

  • Für die Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds benötigen wir ein Total aller Alterskonti der Personalvorsorgestiftung der B. Hurni AG. Dieser Zusammenzug umfasst alle Angestellten ab BVG-Alter 25 und muss uns das Total der koordinierten Löhne pro rata und der Altersgutschriften pro rata liefern.

Personalvorsorgestiftung der B. Hurni AG, Burgdorf

  • Rekapitulation der Alterskonti 2020 Seite 4 und das BVG-Alterskonto von Vreni Wyss (Individuelle Angaben der Versicherten ab BVG-Alter).

(gilt nur für gemäss Art. 48 BVG registrierte Vorsorgeeinrichtungen)

  • Das Total aller koordinierten Löhne auch bei Vorsorgeeinrichtungen mehrerer Firmen auf den Zeilen 1.1/2.1 und 2.3 sowie den Beitrag 0,12% von 1.1 auf der Zeile 1.2 einsetzen.
  • Das Total aller Altersgutschriften pro rata auf den Zeilen 2.4 und 2.6 eintragen.
  • 14% auf den in 2.3 gezeigten zuschussberechtigten koordinierten Löhnen ausrechnen, in 2.7 einsetzen sowie die Differenz zu 2.6 ziehen. Die resultierenden CHF 911.- (Zuschuss für ungünstige Altersstruktur) sind auf 2.8 rechts aussen einzusetzen.

(gilt für alle Vorsorgeeinrichtungen)

Mit Hilfe von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang zur Jahresrechnung ist nun Teil B zu ergänzen.

  • Das Total aller reglementarischen Austrittsleistungen nach Art. 2 FZG auf Zeile 3.1 einsetzen. Das Datum des entsprechenden Stichtags 31.12.xx ergänzen. In der Regel ist es der 31.12. des Bemessungsjahres. Im Ausnahmefall der gemäss Art. 24 FZG letzte errechnete Wert.
  • Die Summe der ausgerichteten Renten (Alters-, Invaliden-, Ehegatten-, Kinder- und Waisenrenten) aus der Betriebsrechnung oder Rentenbuchhaltung des Bemessungsjahres auf Zeile 3.2 einsetzen und mit 10 multiplizieren.
  • Total aus Zeilen 3.1 und 3.2 auf Zeile 3.3 einsetzen sowie den Beitrag von 0,005%, gerechnet auf dem Total von Zeile 3.3, auf Zeile 3.4 rechts aussen einsetzen.
  • Die Differenz aus den geschuldeten Beiträgen und dem Zuschuss (Zeilen 1.2 plus 3.4 abzüglich 2.8) auf Zeile 4.1 zugunsten Sicherheitsfonds einsetzen (ein allfälliger Saldo zugunsten der Vorsorgeeinrichtung ist auf Zeile 4.2 einzutragen).
  • Stempel und Unterschriften der Vorsorgeeinrichtung und der Revisionsstelle. Formular einsenden und geschuldeten Beitrag einzahlen (ein Saldo zugunsten der Vorsorgeeinrichtung wird durch den Sicherheitsfonds vergütet).